Die Ausstellung Shifting Patterns | Dönüsen Paternler in der Galerie Nord | im Kunstverein Tiergarten zeigt bis zum 27.03.2021 ausgewählte künstlerische Positionen von sieben Bildhauerinnen „aus der Türkei in Deutschland“. Geboren zwischen 1932 (Yildiz Tüzün) und 1986 (Ekin Su Koç) teilen sie die Erfahrungen von Ortswechseln in verschiedenen Varianten: Einige der Künstlerinnen sind nach Deutschland immigiriert, andere haben zeitweise in Deutschlang gelebt oder wechseln zwischen den Ländern.
Laut Konzeption der Kuratorinnen Veronika Witte und Ay?e Güngör geht es um die Frage, „ob und in welcher Weise die Erfahrungen von Aus- und Einwanderung die bilhauerischen Strategien von Künstlerinnen aus der Türkei im 20. und 21. Jahrhundert formal wie inhaltlich geprägt haben“. Perspektiviert wird also, ob und wie sich die Biografien der ausgestellten Künstlerinnen in ihre künstlerischen Strategien und ihren Umgang mit Materialien einschreiben.
Zu sehen sind Objekte, Skulpturen, Keramiken, Installationen, Videos und eine Animation, aus den 1990er Jahren und jüngster Zeit. Installiert an der Wand, auf Sockeln unterschiedlicher Höhe, am Boden oder im Raum hängend sind Werke von Burçak Bingöl, Gülsün Karamustafa, Evrim Kavcar, Ekin Su Koç, Azade Köker, Yasemin Özcan und Yildiz Tüzün zu sehen (bzw. corona-bedingt nicht zu sehen, da auch diese Kulturinstitution geschlossen ist). Allerdings sind die von außen einsehbaren Räume mit ihren großformatigen Fenstern dazu geeignet, einen großen Teil der Exponate von außen sehen zu können. Hinzu kommt in der Dämmerung ein Screening der Multi-Image-Arbeit von Evrim Kavcar „Odd Friends, They Are“ (2016) in den Fenstern der Galerie.
Danke an Lusin Reinsch für die Möglichkeit, die Ausstellung gesehen haben zu können!
Der Berliner Aktions- und Performance-Künstler Daniel Chluba wurde im Rahmen des von Lukas Pusch initiierten Formats der Antist, Zeitschrift der Wiener Avantgarde zu einer Ausstellungsbeteiligung in der Knoll Galerie Wien, Gumpendorfer Str. 18, Vernissage am 08.November 2017, 19:00 Uhr eingeladen, um dokumentierendes Material seiner in Wien durchgeführten Performance Hasskäppchen auszustellen. Die Performance fand unter anderem am 7. Oktober 2017 auf dem Stephansplatz in Wien statt.
Gegen 11:00 wurde Chlubas Performance durch Polizeibeamte wegen eines vorgeblichen Verstoßes gegen das erst wenige Tage zuvor in Kraft getretetene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz abgebrochen und der Künstler in sogenannter Vorhaft genommen. In einem offenen Brief hatte der artLABOR e.V. 2017 die Interessen von Daniel Chluba formuliert.
Drei Jahre später hat das Verfahren bemerkenswerte Wendungen durchlaufen, weshalb wir im November 2020 für Chluba nochmals ein Schreiben an das Verwaltungsgericht Wien sowie das Präsidium der Landespolizeidirektion Wien formuliert haben.
Sehr geehrte XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX,
mit Vollmacht vom 06.11.2020 (siehe S. 4) geben wir für Herrn Chluba die nachfolgenden Erklärungen ab. Aufgrund der aus unserer Sicht bemerkenswerten Abläufe und Vorkommnisse im Verfahren mit dem Geschäftszeichen VStV/0000000000/2017 halten wir es für gegeben, das Verwaltungsgericht Wien wie auch das Präsidium der Landes-polizeidirektion Wien über alle Erklärungen gleichermaßen zu informieren:
1. Fortgang des Verfahrens
Herr Chluba verzichtet auf Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wien vom 28.08.2020 (Eingang am 17.10.2020).
Die verfassungsrechtlichen Fragen, die wir in unserem Beschwerdeschreiben vom 14.12.2017 dargelegt und aufgeworfen haben, würden nach unserer Einschätzung und nach Rücksprache mit einem Verwaltungsrichter nicht thematisiert werden können. Es ginge allenfalls um die Fragen, ob eine Verfahrenseinstellung nach § 43 VwGVG oder ob die Versagung einer Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer verfassungsrechtlich in seinen Rechten einschränkt oder nicht. Beides sind für den Beschwerdeführer derzeit keine bedeutsam zu klärenden Fragen.
Auch wenn es zu einer ähnlichen Rechtsauffassung gelangte wie die Beschwerdeführerseite, wäre beim entstandenen oder herbeigeführten Verfahrensstand selbst dem Verwaltungsgericht Wien die Möglichkeit einer Prüfvorlage beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof verstellt. Da die in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen aus Sicht des Beschwerdeführers jedoch von einiger Bedeutung für gleichwertige Beurteilungen in unterschiedlichen Staaten der Europäischen Union sind und vor diesem Hintergrund auch die weiteren Einlassungen von Herrn Chluba verständlich werden, rufen wir den Beteiligten die verfassungsrechtlichen Fragen, die wir durch Vorlage beim Verfassungsgerichtshof zu prüfen beantragten, hier noch einmal in Erinnerung:
Wie im Beschwerdeschreiben vom 14.12.2017 dargelegt, sehen wir in der ersatzweise Haftstrafe androhenden Regelung im Falle von Uneinbringlichkeit einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 1 des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention, denn hierin ist ein Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden verbrieft. Da Menschenrechte zunächst immer das Verhältnis zwischen Bürger:innen und Staat regeln, kann gesetzlich, so wie im konkreten Fall, keine Ausnahme für den Staat bestimmt werden, ohne damit gleichzeitig Art. 17 EMRK zu verletzen.
Wie im selben Schreiben dargelegt, machen wir in der ersatzweisen Haftandrohung in Höhe von 9 Tagen und 8 Stunden gegenüber der verhängten Geldstrafe in Höhe von € 100,-, abzüglich € 0,36 für 49 min. erlittener Vorhaft, insgesamt also € 99,64, eine Verletzung jeden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aus.
2. Stichtag und seine Folgen
Zunächst festzuhalten ist, dass die Landespolizeidirektion Wien die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand mit § 43 Abs. 1 VwGVG begründet und das Verwaltungsgericht Wien dies als rechtmäßig bestätigt hat.
Mit dieser rechtlichen Einordnung lässt sich nun aber auch ein Stichtag in den Blick nehmen, nämlich Freitag, der 15.03.2019. Denn das ist genau der Tag, an dem 15 Monate nach Einreichung der Beschwerde die Verjährung dieses Verfahrens einsetzte. Für die weiteren Verfahrensabläufe zeigt sich wohl XXXXXXXXXXXX verantwortlich, der, wenn unsere Recherchen es richtig einordnen, aufgrund langjähriger und verdienstvoller Tätigkeit für den Bundesstaat Österreich durch den Bundespräsidenten zudem als XXXXXXXX ausgezeichnet wurde. Wir können also davon ausgehen, dass auf Seiten der Landespolizeidirektion Wien kein Anfänger am Werk war, sondern jemand, der wusste, was er tat. Es kann auch davon ausgegangen werden, dass XXXXXXXX aus langjähriger Erfahrung weiß, dass ein Verfahren 15 Monate nach Einreichen der Beschwerde ohne rechtskräftiges Urteil verjährt und, wie das Gericht folgekonsequent entschieden hat, eine möglicherweise bestehende Forderung damit uneinbringlich ist. Schauen wir uns also an, was die Landespolizeidirektion Wien nach dem Stichtag 15.03.2019 in Gang gesetzt hat:
Mit Datum 28.11.2019, also mehr als 8 Monate nach Eintritt der Verjährung des Verfahrens, verschickt Herr XXXXXXXX einhergehend mit der Tatsachenbehauptung, dass der Bescheid nun vollstreckbar sei, eine Mahnung in Höhe von € 115,- an Herrn Chluba. Dies geht einher mit der Drohung, dass der Geldbetrag durch Exekution hereingebracht würde und im Fall der Uneinbringlichkeit durch Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt würde. Herrn Chluba wurde damit also nicht nur eine falsche Tatsachenbehauptung, die bei ihm zu einer Vermögensverfügung führen sollte, entgegengehalten, ihm wurde bei Uneinbringlichkeit zudem mit einem empfindlichen Übel, in Form einer Haftstrafe gedroht.
Abgesehen vom unzeitgemäß befremdlichen und auch irreführenden Vokabular lässt sich bei dieser Mahnung, so wie Herr Chluba dies auch in seinem Schreiben vom 18.12.2019 formuliert hat, vielleicht noch von einem bedauerlichen Irrtum sprechen. Etwas anders stellt es sich bzgl. der nachfolgenden Entwicklungen dar, die dann schon annähernd 12 Monate nach Verjährung des Verfahrens in Gang gesetzt wurden und ihren Höhepunkt etwa 15 Monate nach der Verjährung erreichten. Aufgrund unserer Einlassungen vom 19.02.2020 hat das Verwaltungsgericht Wien mit seinem Schreiben vom 26.02.2020 an die Landespolizeidirektion darüber aufgeklärt, dass die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 14.12.2017 erstmalig durch Schreiben des Beschwerdeführers vom 19.02.2020 dem Gericht zur Kenntnis gelangte und fügte hinzu: „eine Vorlage durch die Behörde erfolgte bis dato nicht.“
Dem Schreiben des Verwaltungsgerichts Wien an die Landespolizeidirektion Wien war die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 14.12.2017 dabei angefügt.
Selbst wenn, wie später behauptet, die Beschwerde im Zuge des Verfahrens im Dezember 2017 oder etwas später nicht in die Akte gelangt sein sollte, dann musste die LPD Wien spätestens ab dem 26.02.2020 Herrn Chluba entlastet und sich selbst gleichermaßen erheblich belastet sehen.
Dennoch erwirkte die Landespolizeidirektion Wien im Mai 2020 einen sofort vollstreckbaren Haftbefehl gegen Herrn Chluba und ließ am 02.06.2020 über das Berliner Finanzamt Prenzlauer Berg eine Vollstreckungsankündigung zustellen, in der ausdrücklich auf den durch die LPD Wien erwirkten Haftbefehl hingewiesen wurde. Erschwerend musste diese Drohung von Herrn Chluba empfunden werden, da bereits in der Mahnung vom 28.11.2019 nur die Möglichkeit der Zahlung eines Betrages von € 115,- als auflösende Handlung angeboten wurde.
Es hat uns zwar nicht vollends überrascht, dass das Erfüllen wesentlicher Tatbestandsmerkmale des § 146 StGB durch die LPD Wien über die Begrenzung der Strafbarkeit mit § 7 Abs. 1 StGB gleich wieder aufgehoben wird, gleichwohl sehen wir im Verhalten der Landespolizeidirektion Wien mindestens Fahrlässigkeit, wenn nicht gar grobe Fahrlässigkeit erfüllt und erheben hiermit auch aufgrund des mithin doch sehr eigenwilligen Rechtsstaatsverständnisses der Behörde
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen
1. den XXXXXXXXXXXXXXXX sowie 2. die verantwortlich involvierten Mitarbeiter:innen der Landespolizeidirektion Wien.
3. Durchführung der Kunstperformance in Wien
Bereits zweimal wurde die Kunstperformance Hasskäppchen in rechtswidriger Anwendung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes und mit Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit durch Polizeibeamte in Wien abgebrochen und Herrn Chluba damit auch die freie Ausübung seines Berufes als Performance-Künstler verwehrt.
Wir kündigen hiermit an, dass die Kunstperformance Hasskäppchen von Daniel Chluba erneut in Wien zur Aufführung gebracht werden wird und Herr Chluba einem nochmals rechtswidrigen Abbruch vorbereiteter begegnen wird, um ggf. die bereits in diesem Verfahren aufgeworfenen, aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedeutsamen Fragen tatsächlich zur Verhandlung zu bringen.
Wie in der Vollmacht ersichtlich, machen wir abschließend auf die geänderte Postanschrift von Herrn Chluba aufmerksam: XXXXX Berlin
Mit freundlichen Grüßen,
erwin liedke [member of board, artLABOR e.V., Berlin]
ANHANG
Vollmacht für artLABOR e.V. vom 06.11.2020 – [1 Seite]
A live field study of the seminar Everything is live now. Das Kunstsystem im Ausnahmezustand, at the Institute for Art History, Ludwig-Maximilians-University Munich, in summer term 2020, Prof. Dr. Birte Kleine-Benne, supported by Praxisbüro of the Department Kunstwissenschaften of the LMU Munich.
The term Ausnahmezustand / State of Exception becomes more important in times of crisis – both in everyday life and in the sciences. What is the significance today of the term technicus, which was first coined by Carl Schmitt[1] and later further investigated in by Giorgio Agamben[2]?
The Corona-Crisis has created new dynamics within society and the systems of the state generating new rules and policies. Almost everybody is now used to keeping a distance, to being isolated and to covering their mouth and nose e.g. wearing a mask. Politics, medicine and medical care and sciences permeate each other, becoming and acting together as a force, by working in constant exchange. But what impact does the pandemic have on the arts? Isn’t the system of arts itself in a state of exception?
The 15th of March stresses the beginning of the so-called first lockdown[3] for all museums, galleries, theatres and all cultural institutions as well as for all the people working in a cultural context. Museums are called upon to digitise their collections and make them accessible online. Theatres are moving their rehearsals to video chats and their premieres to the internet. Artists (m / f / d), actors (m / f / d), art directors (m / f / d), curators (m / f / d), art educators (m / f / d) and scientists (m / f / d) are looking for strategies to secure their existence. It is (still) unknown how long this state of exception will last and what this means for them, for exhibitions, productions, income, fees, the art market and art institutions. Furthermore, the pandemic reveals structures, strengths and weaknesses, doubts and uncertainties. Newspapers as well as technical literature are reporting about the corona crisis. The 15th of July is representative for a first and provisional end point, explained by the gradual opening of cultural institutions.
The reports by art magazines, feuilletons, blogs and social-media- accounts enable one to investigate the development of the pandemic through Live field studies. Hence texts have been collected, archived, classified and made accessible, from the 15th of March to the 15th of July. These can be found via online channels, search engines and social media on the topics state of exception, pandemic, corona and the art system and are still accessible on World Wide Web with an URL. The outcome is an Open Source- and Open Access Archive which broaches the issue of the corona pandemic and its impact on the arts from the 15th of March to 15th of July. The archive is publicly available, usable and also editable through an editing link for which everybody can be authorised for per e-mail. Just send your requests here: dock@artlabor.eyes2k.net
The sources were mainly collected with Twitter[4] and edited with CryptPad[5]. The documents of this software can be shared and edited in real time. CryptPad uses a hundred percent client-side encryption (Zero-Knowledge-Encryption) to protect the content in its entirety. Even if the link to the document is shared, only a cryptographic key is transmitted. The archive can be used anonymously and free of charge and also can be used for research, reading and knowledge gain.
The archive is subclassified in following topics: Arts / Kunst – Policies / Politik – Exhibitions / Ausstellungen – Museums / Museen – ArtResearch / Kunstforschung – Theater / Film – Culture & Society / Kultur & Gesellschaft – Galleries / Galerien – Auctions / Auktionen – Fairs / Messen. The sources are arranged alphabetically within the archive categories. For easy, quick and clear use, you can jump to one of the nine subject areas by opening the table of contents with a single click. By setting links to each archive entry, the texts can be opened on the World Wide Web with a single click and read in the front-end – provided that no usage restrictions are set by the providers (as in the case of The New York Times or The Art Newspaper). The archive is open to any extensions.
[1] Cf. Schmitt, Carl: Politische Theologie, Duncker & Humbolt, Berlin 1922.
[2] „Der Ausnahmezustand ist in diesem Sinne die Eröffnung eines Raumes, in dem Anwendung und Norm ihre Getrennheit zur Schau stellen und worin reine Gesetzeskraft eine Norm umsetzt (sprich: sie anwendet, indem sie sie nicht anwendet), deren Anwendung suspendiert worden ist.“ Cf. Agamben, Giorgio: Ausnahmezustand, Suhrkamp, 7. Edition, Frankfurt am Main 2017, p. 51.
Eine Live-Feldstudie des Hauptseminars Everything is live now. Das Kunstsystem im Ausnahmezustand, am Institut für Kunstgeschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Sommersemester 2020, Prof. Dr. Birte Kleine-Benne, gefördert vom Praxisbüro des Departments Kunstwissenschaften der LMU München.
Der Begriff Ausnahmezustand gewinnt in Zeiten der akuten Krise/n sowohl im Alltag als auch in der Wissenschaft an Bedeutung. Welche Bedeutung kommt dem Terminus technicus heute[1] zu, der zunächst von Carl Schmitt geprägt[2] und später dann von Giorgio Agamben weiter untersucht[3] wurde?
Der Corona[4]-Ausnahmezustand versetzt die Gesellschaft und deren Teilsysteme in Dynamiken, die neue Regeln und Gesetze generieren. Abstandsregelungen, Kontakteinschränkungen, Ausgangsbeschränkungen und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen regulieren den Alltag der Bevölkerung weltweit. Politik, Wissenschaft, Medizin und Wirtschaft stehen im ständigen Austausch und bedingen, erhalten und konsolidieren einander. Im Corona-Ausnahmezustand wird deutlich, dass und wie die Teilsysteme der Gesellschaft miteinander verstrickt sind, wie beim Politik-, Medizin- beziehungsweise Wissenschaftssystem zu beobachten ist. Was bedeutet der Ausnahmezustand für das Kultursystem und im Besonderen für das Kunstsystem und was wiederum bedeutet das für die Gesellschaft.
Das Kunstsystem und der Ausnahmezustand stehen nicht nur in Wechselwirkungen, sondern das Betriebssystem Kunst[5] selbst befindet sich im Ausnahmezustand. Der 15. März 2020 markiert einschlägig für alle Museen, Galerien, Theater und sämtliche Kultureinrichtungen wie auch für alle Akteur*innen des Betriebssystems den Beginn des sogenannten (ersten) Lockdowns.[6] Museen sehen sich aufgefordert, ihre Sammlungen zu digitalisieren und online zugänglich zu machen. Theater verlagern ihre Proben in den Video-Chat und ihre Uraufführungen in das Internet. Künstler*innen, Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Kurator*innen, Museumspädagog*innen und Wissenschaftler*innen suchen nach Strategien ihrer Existenzsicherungen. Unbekannt ist für alle Akteur*innen (noch immer), wie lange dieser Ausnahmezustand anhalten wird und was das für sie, für Ausstellungen, Produktionen, Einnahmen, Honorare, den Kunstmarkt und die Kunstinstitutionen bedeutet. Der Ausnahmezustand lässt aber auch Strukturen, Regeln, Abhängigkeiten, Digitalisierungsanti- und sympathien, Ängste und Sorgen, Stärken und Schwächen, Zweifel und Unsicherheiten sichtbar werden. Zahlreiche Autor*innen nehmen wie die täglichen Berichterstattungen den Ausnahmezustand in ihre Ausführungen auf. Der 15. Juli 2020 stellt einen ersten und vorläufigen Endpunkt dar, welcher sich durch die allmählichen Öffnungen der Kultureinrichtungen erklärt.[7]
Die Berichterstattungen in den Kunstmagazinen, Feuilletons, Kulturblogs und Social-Media-Accounts waren und sind von Wichtigkeit, um die Entwicklungen im Kunstsystem als eine Live-Feldstudie beobachten zu können. Deshalb wurden jene Texte dieses Zeitraumes hier gesammelt, archiviert, kategorisiert und öffentlich gemacht, die über Online-Kanäle, Suchmaschinen und Social Media zu dem Themenkomplex Ausnahmezustand, Pandemie, Corona und Kunstsystem zu finden waren und immer noch mit einer URL ausgestattet im World Wide Web zugänglich sind. Entstanden ist ein allgemein zugängliches Archiv zu den Ereignissen im Kunstsystem während des Corona-Ausnahmezustands, vom 15. März bis zum 15. Juli 2020, das als Open Source angelegt und als Open Access zur Verfügung gestellt wird. Der Text ist öffentlich und kann nicht nur eingesehen und genutzt, sondern auch für den hier gewählten zeitlichen Rahmen, als auch darüber hinaus in der Edit-Variante des Archivs weitergeschrieben und erweitert werden. Hierfür ist eine Autorisierung der Initiatorinnen des Archivs erforderlich, die mit der Übersendung des Edit-Links erfolgt und unkompliziert per E-Mail erfragt werden kann.
Die Quellen wurden vornehmlich mit Twitter[8] gesammelt und mit CryptPad[9] editiert. Die Dokumente dieser Software können allgemein geteilt und in Echtzeit bearbeitet werden. CryptPad verwendet eine hundert-prozentige clientseitige Verschlüsselung (Zero-Knowledge-Verschlüsselung), um die Inhalte komplett zu schützen. Auch wenn der Link zum Dokument geteilt wird, wird lediglich ein kryptografischer Schlüssel übermittelt. Das Archiv ist anonym und kostenlos nutzbar und kann der Recherche, der Lektüre und dem Erkenntnisgewinn dienen.
Die Inhalte zum Thema Das Kunstsystem im Ausnahmezustand sind durch folgende, erweiterbare Kategorien geordnet: Arts / Kunst – Policies / Politik – Exhibitions / Ausstellungen – Museums / Museen – ArtResearch / Kunstforschung – Theater / Film – Culture & Society / Kultur & Gesellschaft – Galleries / Galerien – Auctions / Auktionen – Fairs / Messen. Die Quellen sind innerhalb der Archivkategorien alphabetisch geordnet. Für eine einfache, schnelle und übersichtliche Nutzung kann durch das Öffnen der Gliederung mit einem Klick in einen der neun Themenbereiche gesprungen werden. Durch die Link-Setzungen eines jeden Archiveintrags können die Texte durch einen Klick im World-Wide-Web geöffnet und im Front-End gelesen werden – sofern von Seiten der Anbieter (wie zum Beispiel im Fall von The New York Times oder The Art Newspaper) keine Nutzungsschranken gesetzt werden.
Für den Fall, dass auf einzelne Texte aufgrund des Work-in-progress-Charakter des Internets nicht mehr zugegriffen werden kann und eine oder mehrere URL’s zu Fehlermeldungen führen, können die Inhalte bei den Initiatorinnen erfragt werden: dock@artlabor.eyes2k.net
Das Archiv wurde als Informationsplattform und zu ihrer ständigen Erweiterung angelegt. Jede und jeder ist eingeladen, Verbesserungen, Erweiterungen und Diskussionen anzuregen.
[1] Gemeint ist das Jahr 2020, ab dem 15. März 2020.
[2] Vgl. Schmitt, Carl: Politische Theologie, Duncker & Humbolt, Berlin 1922.
[3] „Der Ausnahmezustand ist in diesem Sinne die Eröffnung eines Raumes, in dem Anwendung und Norm ihre Getrennheit zur Schau stellen und worin reine Gesetzeskraft eine Norm umsetzt (sprich: sie anwendet, indem sie sie nicht anwendet), deren Anwendung suspendiert worden ist.“ Vgl. hierzu Agamben, Giorgio: Ausnahmezustand, Suhrkamp, 7. Auflage, Frankfurt am Main 2017, S. 51.
[4] Nachdem im Dezember 2019 der Ausbruch einer neuen Atemwegserkrankung bestätigt wurde, schlug die WHO im Februar 2020 für die Erkrankung den Namen Covid-19 vor. Seither wird sowohl in den Medien als auch im alltäglichen Sprachgebrauch von der COVID-19-Pandemie, Corona-(Virus)-Pandemie oder Corona-(Virus)-Krise gesprochen. Im März erklärte die WHO die Epidemie zu einer weltweiten Pandemie.
[5] Zum Terminus technicus des Betriebssystem Kunst vgl. Wulffen, Thomas: Betriebssystem Kunst. Eine Retrospektive, in: Kunstforum International, Bd. 125, Jan./Feb.,1994, S.50–58.
„Untangling the lines of an apparatus means, in each case, preparing a map, a cartography, a survey of unexplored lands – this is what [Foucault] calls ‚field work‘.“ Gilles Deleuze, What Is a Dispositif?, in: Timothy J. Armstrong (ed.), Michel Foucault Philosopher, New York 1992, p. 159.
As a follow-up to the conference Exploring dispositifs, today., organized by Birte Kleine-Benne for the Institute of Art History at the Ludwig-Maximilians-University Munich in June 2019, we would like to summarise the main ideas that emerged from our debate.
In light of the challenges faced by inclusive social systems due to hostilities against plurality, differences/differenciations and deconstructions, a renewed reflection on the responsibilites of art, art history and art theory appears necessary.
From a retrospective view on the history of established artistic, art-historical and art-theoretical narratives, new research approaches emerge which should also be questioned regarding their function within the field of science policy and the social context in which they are situated.
This is why we advocate for a practice that does not consist solely of already existing knowledge, but challenges it by renegotiating established normative knowledge practices, structures of argumentation and visual rhetorics. We subsume this project into two working hypotheses:
„Will man die Linien eines Dispositivs entwirren, so muss man in jedem Fall eine Karte anfertigen, man muss kartographieren, unbekannte Länder ausmessen – eben das, was [Foucault] als ‚Arbeit im Gelände‘ bezeichnet hat.“
Gilles Deleuze, Was ist ein Dispositiv?, in: Francois Ewald / Bernhard Waldenfels (Hg.): Spiele der Wahrheit. Michel Foucaults Denken, Frankfurt/Main 1991, S. 153.
Im Nachklang der von Birte Kleine-Benne an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Institut für Kunstgeschichte, Ende Juni 2019 veranstalteten Tagung Dispositiv-Erkundungen, jetzt. möchten wir wichtige Gedanken unserer Debatte veröffentlichen.
Angesichts der Herausforderungen an offene Gesellschaftsformen durch Anfeindungen gegenüber Pluralität, Differenz(ierung)en und Dekonstruktionen erscheint uns eine erneute Reflexion über die Verantwortlichkeiten von Kunst, Kunstgeschichte und Kunsttheorie notwendig.
Aus einem historischen Rückbezug auf etablierte künstlerische, kunstgeschichtliche und -theoretische Narrative ergeben sich Forschungsansätze, die auch auf ihre wissenschaftspolitischen Funktionen sowie den gesellschaftlichen Kontext, in dem sie situiert sind, befragt werden sollten.
Daher sprechen wir uns für eine Praxis aus, die sich nicht in bereits vorhandenem Wissen erschöpft, sondern dieses herausfordert, indem sie etablierte normative Wissenspraktiken, Argumentationsstrukturen und Bildrhetoriken neu verhandelt. Dieses Projekt fassen wir in zwei Arbeitshypothesen:
1950 beschrieb Hannah Arendt die Eindrücke ihres ersten Nachkriegsbesuches von Deutschland in ihrem Essay „Besuch in Deutschland. Die Nachwirkungen des Naziregimes“: Die Verwandlung von Tatsachen in Meinungen sei wohl der erschreckendste Aspekt einer deutschen Realitätsflucht, hier insbesondere die Haltung, „mit Tatsachen so umzugehen, als handle es sich um bloße Meinungen“. Eine Hinterlassenschaft des Naziregimes sei, so Arendt, „die Realität nicht mehr als Gesamtsumme harter, unausweichlicher Fakten wahrzunehmen, sondern als Konglomerat ständig wechselnder Ereignisse“.
Diese Verantwortungsflucht, dieses Empathievakuum, diese Erinnerungs- oder auch Moralleerstelle, kurz diese „Gleichgültigkeit“ und „Apathie“ (Hannah Arendt) mögen seither und zwar bis heute ursächlich für diejenigen Geschehnisse sein, die die Regisseurin, Schauspielerin und Politikwissenschaftlerin Christiane Mudra recherchiert, montiert und in einen szenischen Text überführt hat und dessen nüchtern-klarer Titel „Kein Kläger. NS-Juristen und ihre Nachkriegskarrieren“ unzweifelhaft die Stoßrichtung vorgibt.
Noch bevor die 10 Stunden Antike „Dionysos Stadt“ in der Regie von Christopher Rüping auf der Bühne des Berliner Festspielhauses starten, entfaltet Nils Kahnwald im Prolog der Stückmontage ein zu befürchtendes Ausmaß der nächsten 10 Stunden:
In den hell erleuchteten Zuschauerraum, die 4. Wand durchbrechend, referiert er über den zu erwartenden Ablauf, die 3 einkalkulierten Pausen, die englischen Untertitel an den Wänden, die zwingend anzuratende Toilettennutzung in der 2. Pause, sein bald stattfindendes Stagediving, für das er die Beteiligung des Publikums benötige, die zu antizipierenden Körperbeschwerden in Rücken, Augen und Gelenken, die Raucherampel, die bei grün Raucher auf die Bühne einlädt, szenisch zu rauchen, die zwei Tauben, die gegen das Scheinwerferlicht fliegen werden und damit ihrem Leben selbst ein Ende setzen, den Verdienstausfall eines angesprochenen Studierenden im Publikum, den er mit euro 50,- ausgleichen will, wenn dieser durchhält. Nach 10 Stunden sei dann alles vorbei, das Publikum hätte Demut gelernt, um zu überleben, in jedem Fall war im Prolog ein wohlwollendes Publikum kreiert – und so landet Kahnwald übergangslos inmitten des ersten Teils des Antikenprojekts, das von den Münchner Kammerspielen zum Theatertreffen 2019 nach Berlin eingeladen wurde und analog der antiken Aufführungspraxis mehrere Einzelstücke, drei Tragödien und ein Satyrspiel über mehrere Stunden hinweg kombiniert:
Ob hier nicht eher eine paradoxale Logik vorliege und eben gerade nicht die lineare Ablösung einer Logik durch eine andere, fragte Jeanette Hofmann Andreas Reckwitz im Anschluss an seinen Vortrag zu seiner aktuellen Veröffentlichung „Die Gesellschaft der Singularisierung“ von 2017. Reckwitz hatte seine Thesen am 11.12.2018 im Rahmen der Redenreihe „Making Sense of the Digital Society“ vorgetragen, ein Kooperationsprojekt des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft HIIG und der Bundeszentrale für politische Bildung. Dessen Direktor Thomas Krüger wiederum reagierte auf Reckwitz mit Einblicken in die Widersprüchlichkeiten der aktuellen Arbeit und der Herausforderungen der bpb: Politische Bildung habe gerade Hochkonjunktur, die bpb hätte aber keine Lösungen.
Mit dieser kurzen Frage und prägnanten Problembeschreibung brachten Hofmann und Krüger das Problem auf den Punkt: Ist die hier von Reckwitz eingesetzte Logik einer kohärenten und konsistenten großen Erzählung, ohne Widersprüche, Brüche und Paradoxien, mit einer strengen Kausalität zugeordneten Zahlen, Denkfiguren, Umbrüchen und Techniken bzw. Technologien tatsächlich angebracht, um die aktuellen Ereignisse zu beschreiben?
Zur Ausstellung „Duchamp. 100 Fragen. 100 Antworten“ in der Stuttgarter Staatsgalerie
Wie ein Schichtensystem von Gründen, Bedeutungen und Rezeptionsebenen baut sich die aktuelle Duchamp-Ausstellung in der Stuttgarter Staatsgalerie auf. Wer aufgrund ihres Titels annehmen könnte, hier ginge es um Duchamp, irrt: Es geht auch um Duchamp, aber es geht auch um Joseph Kosuth, um Serge Stauffer, um die Sammlung der Stuttgarter Staatsgalerie und um Faktoren, die sich nicht auf den ersten und vermutlich auch nicht auf den zweiten Blick erschließen. Daher ist auch unbestimmt zu formulieren: „… + x“.*
Ein narrativer Ton, technisch (und institutionell) zu einer plastischen Ambient-Installation geformt
I. Mittwoch, 12.9.2018, Galerie Weisser Elefant, Auguststr. 21, Berlin: Der De-Konzept-Künstler und Theoretiker Stefan Römer geht mit seiner Performance „Six Gun Shots / Sechs Schüsse“ ins akustische Innere von sechs Schüssen. Im abgedunkelten Galerieraum in der ersten Etage eines Altbaus in Berlin Mitte sitzt Römer, von einer Projektion in seinem Rücken angeleuchtet, frontal zum Publikum an einem Tisch, vor ihm einige wenige, miteinander verkabelte und verschaltete, beim Einsatz blinkende Synthesizer der Marke Moog, die Römer während der Performance über Regler steuert. Eingangs erklingen sechs Töne, sechs Schüsse, wie ein kurzer Text schwarz auf weiss auf die Galeriewand projiziert und schon der Titel der Performance informiert hat. Sechs Schüsse, die Römer an einem frühen Morgen im Winter 2006 in München weckten und die zwei Personen töteten – ob von Römer beobachtet, später erfahren oder erdacht, bleibt hier (ohne weitere Informationen) im Unbestimmten. Die kurze textliche Information zur Münchner Story wird angereichert mit kunst- bzw. soundhistorischen Referenzen auf den US-amerikanischen Komponisten La Monte Young und den US-amerikanischen Künstler John Cage sowie mit kunst- und medientheoretischen Fragen wie: „What does the interior of a shot sound like?“
„Die Gegenwart um 1930 war weltweit geprägt von Grundlagenkrisen. Diese Krisen destabilisierten soziale Ordnungen ebenso wie überkommene Kategorien des Wissens. […] Politische und gesellschaftliche Konflikte nahmen globale Dimensionen an. […]“ Wer „Gegenwart“ gelesen und „1930“ überlesen hatte, hätte annehmen können, es ginge um eine aktuelle Bestandsbeschreibung: Grundlagenkrisen, Destabilisierungen sozialer Ordnungen und Wissenskategorien, Konflikte, globale Dimensionen. Eine Büchervitrine (A01) hätte vielleicht etwas irritiert, aber das heutige Krisenbewusstsein bestätigt: Die Krise der Psychologie, der Jugend, der bürgerlichen Kultur, unserer Zeit, der internationalen Arbeiterbewegung, der europäischen Wissenschaften …, eine weitere Publikation versprach – auch das heute üblich – „Wege aus der Krise“. Bei diesen Buchtiteln handelte es sich allerdings, durch das Layout sichtbar, nicht um heutige, sondern um Veröffentlichungen der späten 1920er und frühen 1930er Jahre.
Die bildende Kunst gab derweil auf dem Berliner Gallery Weekend 2018 nicht nur symbolischen Raum an den Konsum ab: Temporäre Shops loggten sich für das Wochenende in das Galerieareal der Potsdamer Straße, stylische Marketingstände wandten sich an die Kunstflaneure, Pistazien doch nun besser in Designverhüllung zu kaufen. Zuvor hatte bereits Jeff Koons die Schaufenster der Louis-Vuitton-Shops in den Prachteinkaufsstraßen Deutschlands mit seinen Manet-, Gauguin-, Poussin- und Monet-geprinteten Taschenkollektionen „verschönert“. Hier wurde demonstrativ die (historische) Verbindung von (bildender) Kunst und Marktwirtschaft vorgetragen und der Unterschied zwischen dem flanierenden, posierenden und sich zeigenden Kunstbesucher in Gallerien und Ausstellungen und den meist im Dunkeln abtauchenden und stundenlang konzentrierten Theaterbesuchern deutlich.
Zu Elfriede Jelineks Umgang mit Trump und Falk Richters Inszenierung am Hamburger Schauspielhaus.
Auch nach 15 Monaten Donald Trump ist die Frage, wie mit ihm umzugehen ist, noch immer nicht geklärt. HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen und PhilosophInnen beissen sich die Zähne aus, Trumps Wahlerfolg entweder in eine Verbindung mit dem Brexit, den Erfolgen des FN in Frankreich, der FPÖ in Österreich und der AfD in Deutschland oder aber mit dem Erstarken der Kakistokratie (Masha Gessen) bzw. von Tyranneien (Timothy Snyder: On Tyranny. Twenty Lessons from the 20th Century, 2017) zu bringen. Oder, eine nächste Variante: die Gründe werden in identitätspolitischem Feminismus, Antirassismus, Multikulturalismus und LGBTQ und ihren Niederschlägen in Form von Gendertheorie, Postmigration und Political Correctness gesehen (Mark Lilla, u. a. im New Yorker). Oder, ein weiterer Umgang: die Ereignisse von 1968 werden auf die Anwesenheit von Brutalität und Tragödie (Morde an Martin Luther King und Robert F. Kennedy) untersucht, um mit Trump nun die historische Linie eines Backlachs seit 1968 zu zeichnen. Und noch eine Erzählung: Clinton (sowohl Bill als auch Hillary) und Obama werden als Repräsentanten eines progressiven Neoliberalismus gedeutet, deren Bündnis von Emanzipationsbewegungen mit dem globalen Finanzkapitalismus (Wall Street, Silicon Valley, Medien- und Kulturindustrie) für den Wahlerfolg Trumps 2016 verantwortlich sei (Nancy Fraser: Vom Regen des progressiven Neoliberalismus in die Traufe des reaktionären Populismus, 2017). Und so wird Trump wahlweise auch als Geburtshelfer von #MeToo (Hedwig Richter), des Populismus (Bernd Stegemann) oder einer neuen erstarkten Linken (Eva Illouz) gedeutet.
Während die Medien noch Trumps Gezwitscher auf den Leim gehen und die Politik noch auf der Suche nach einem Umgang mit Trumps distributiver Verhandlungsführung einer Win-lose-Situation sucht, nähert sich Jelinek mit ihren sog. Textflächen (eine Bezeichnung, die Jelineks Durchlöcherungen und Wucherungen unterschlägt) dem Phänomen Trump, ohne ihn auch nur ein einziges Mal beim Namen zu nennen. „Feng Shui für den Kopf“ bewertet sie ihre Total-OP, um im Anschluss weder sehen noch hören, weder denken noch sprechen zu können/zu müssen, und das heißt für sie, um einen gesunden, fließenden, stimmigen Umgang mit der aktuellen Situation, mit dem Overkill an Spam, Fake News, Gossip und Bubbles, mit den Absurditäten, Obszönitäten und Banalitäten zu finden. In bekannter kompositorischer Schreibweise findet Jelinek ihren gedanklichen und sprachlichen Umgang, kombiniert Irrwitz, Komik und Trash mit klassischer Philologie und Gender Forschung, nimmt hierin Verschränkungen von Literatur, Musik, Theater, Popkultur und Alltagspraxis vor und verkettet die Themenkomplexe Antike Mythen (hier: Medea, Ödipus, Elektra), Rechtspopulismus, Kapitalismus, Globalisierung, Wahlen, Schuldenpraxis, Geschlecht, Gewalt und Führerbegeisterung.
Was passiert, wenn Lyrik von Richard Dehmel (1), vertont von Schönberg, Strauss und Sibelius (2), kammermusikalisch (3) im Berliner Landgericht (4) zur Aufführung gebracht und in zeitgenössischen Tanz (5) übersetzt wird? Es entstehen Situationen (6), die an Tino Sehgals Perzeptionsexperimente erinnern, mit denen sich das Publikum den ihm zur Verfügung gestellten Zwischenraum (Landgericht, Aufführungsraum, Kunstraum) in einen sozialen Raum übersetzt. Im Detail:
„Ist denn Alles tot und trübe? Horch –: ein ferner Mund –: vom Dom – Glockenchöre … Nacht … Und Liebe …“. Die Lyrik des promovierten Wirtschaftswissenschaftlers Richard Dehmel (1863 bis 1920) ist von existentiellen Themen geprägt. Fasziniert von Liebe, Nacht, Tod, Sturm, Licht, Glut, Lust und Dunkelheit entstanden in der Zeit von 1891 bis zum Ersten Weltkrieg eine Vielzahl von Lyriksammlungen und Dramen, Kinderreimen und Kinderbüchern (gemeinsam mit Paula Oppenheimer-Dehmel) sowie ein Roman in Versen (Zwei Menschen, 1903). Neben der dramatischen Themenausrichtung, die insbesondere die expressionistische Dichtung beeinflussen sollte, regte das musikalische Prinzip seiner Lyrik, der innere Rhythmus, die Metrik, der Wortklang und die Silbendauer eine Vielzahl von Zeitgenossen an, Dehmels Poesien in Musik zu übersetzen. Richard Strauss, Frederick Delius, Max Reger, Jean Sibelius, Hermann Zilcher, Anton Webern, Hans Pfitzner, Arnold Bax, Karol Szymanowski – Zeitgenossen von Dehmel und in den 1860er, 1870er und 1880er Jahren geboren– vertonten Dehmels Lyrik zu Liedkompositionen, Arnold Schönberg wurde 1899 von Dehmels Epos „Zwei Menschen. Roman in Romanzen“ zu dem Streichsextett „Verklärte Nacht“ op. 4 angeregt und auch Philip Mayers, Pianist und künstlerischer Leiter des Abends, komponierte zu den Texten Dehmels (Am Ufer, Manche Nacht, Nächtliche Scheu, Aufglanz) unter dem Titel „Nächtens“ ein Arrangement für Sopran (Anja Petersen), Violine (Henja Semmler) und ein Violincello (Anna Carewe), das an diesem Abend zur Uraufführung kam.
Am 28.3.2018 lud die Denkerei um Bazon Brock zu einem Architekturspaziergang mit Martin Warnke ein. Warnke, der Kunstgeschichte auch in Berlin studierte, 1963 von Hans Kauffmann an der FU mit der Dissertation „Kommentare zu Rubens“ promoviert wurde und im Anschluss ein Volontariat an den Berliner Museen leistete, hatte zur damaligen Zeit in Berlin keinen „Impuls, Architektur zu schauen“. Das wolle er nun nachholen und zu seiner These ausführen, dass entgegen den architektonischen Entwicklungen in Hamburg, Frankfurt und München in der Berliner Baugeschichte ein Grundthema auszumachen sei, dass nämlich, wo immer sich ein 20er Jahre Bau befände, davor, daneben oder gegenüber in den 30er Jahren ein Gegenbau gesetzt worden wäre.
Erste Station des Spaziergangs durch Berlins bauliche Oppositionen war das expressionistische „Haus des Rundfunks“ an der Masurenallee, das von Hans Pelzig entworfen und zwischen 1929 bis 1931 gebaut wurde, und zwar in unmittelbare Nähe des Berliner Funkturms, der wenige Jahre zuvor (1924-1926) als Stahlfachwerkturm errichtet wurde. Warnke interessierte weniger der Grundriss des an zwei Seiten abgerundeten Dreiecks, sondern, dass hier bauarchitektonisch und kunstpolitisch vom Kleinformatigen und Kleinteiligen her gedacht würde, das sich dann in einem Ganzen formiere. Treppengeländer, Klinker, Pilaster, Pfeiler und Fassade seien auf Details konzentriert und würden für den Betrachter bzw. Besucher einen angenehmen Eindruck vermitteln.
Am Anfang, so wird das Setting erzählt, stand das Bild der Rettung:
Christian von Borries, Schweizer Musiker und Filmemacher, nahm 2016 an einer Such- und Rettungsaktion (SAR) auf einem zivilen Rettungsschiff vor der Küste Libyens teil. Den mittlerweile perfiden europäischen Mythos des Mittelmeeres als einem romantischen Raum, so von Borries, erlebte er zusätzlich verfremdet, schockte ihn doch die dominierende, aufdringliche, penetrante Bildproduktion der auf dem Rettungsschiff anwesenden Medienteams des französischen und deutschen Fernsehens, von BBC und CNN.
Geben Sie nie Ihre Daten ab und nehmen Sie nicht an diesem Leben teil – empfahl Manuel Castells (katalanischer Soziologe, Professor Emeritus für Soziologie und Stadt- und Regionalplanung an der University of California, Berkeley, wo er nach eigenen Aussagen 50% seiner Lebenszeit verbringt, die anderen Zeit lebt er in Barcelona und arbeitet an der dortigen Offenen Universität Katalonien UOC) seinem Publikum in Berlin, der Stadt, die laut Kastells, zu den führenden Städten der europäischen Erneuerungsprozesse und der kulturellen Einflüsse gehört.
Castells hielt hier am 12.12.2017 auf Einladung des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG) im Berliner Kino International einen Vortrag und eröffnete damit eine Redereihe zur digitalen Gesellschaft, die das HIIG gemeinsam mit der Bundeszentrale für für politische Bildung (bpb) konzipiert hat und im nächsten Jahr mit weiteren RednerInnen wie Christoph Neuberger (30.1.2018) und José van Dijck fortgesetzt wird, um insbesondere, wie es die Forschungsdirektorin des HIIG Jeanette Hofmann in ihren Eröffnungsworten formulierte, europäische Denker und Denkerinnen zu digitalen Prozessen zu Wort kommen zu lassen – eine These, die Castells am Ende des Abends implodieren lässt, indem er dazu ausführt, dass kein Europa existiere. Der Brexit sei der Beginn des Zerfalls, es gäbe keine europäische Identität, lediglich eine desintegrative Lage ohne Solidaritätsmechanismen, eine Xenophobie und eine Kluft zwischen technologischen und moralischen Fähigkeiten – aber es würden auch zwei Gemeinsamkeiten existieren: erstens, dass die Vergangenheit von Kämpfen geprägt sei und dass zweitens das Internet genutzt würde.
Die Eingangssequenz des Filmes zeigt eine sattgrüne, üppige, wunderschön geomorphologisch geschwungene Hochebene aus der Vogelperspektive, ungeschnitten aufgenommen als extremely long shot (Panorama), wie sie ein Touristikwerbevideo nicht besser hätte in Szene setzen können. Mit dieser Master Szene, die gleichzeitig als Übersichtseinstellung (establishing shot) dient und in die alle weiteren Szenen hineingeschnitten sind, ist der Handlungsrahmen des Filmes und der Grundkonflikt des Gesamtprojektes „Das Kongo Tribunal“ benannt:
Wie ist es möglich, dass die Demokratische Republik Kongo, die zu den rohstoffreichsten Ländern der Welt gehört (Diamanten, Gold, Kupfer, Mangan, Blei, Zink und Zinn) und mit ihren Coltan-, Wolframit und Kassiterit-Vorkommen, die für die Produktion eines nahezu jeden elektronischen Gerätes benötigt werden und daher im Ostkongo seit etwa 20 Jahren zu einem Boom, manche schreiben sogar von einem Goldrausch, führten, zu den ärmsten Ländern der Welt gehört, das im Demokratieindex von 2014 auf Platz 162 von 167 lag und im Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen 2016 auf Platz 135 von 188? 7 Millionen Toten werden seit 1996 geschätzt, die Rede ist von jahrzehntelanger Ausbeutung, Korruption und Bürgerkriegen, Importwirtschaft, Staatsverschuldung, vernachlässigter Infrastruktur, mangelnder Informations- und Pressefreiheit… Der Mapping-Report der Vereinten Nationen zählte zwischen 1993 und 2003 über 600 Menschenrechtsverletzungen im Kongo, dazu zählten Massaker, systematische Tötungen und Genozide.
Spiegelung der Diskussionsteilnehmer im Anschluss an die Filmvorführung am 18.11.2017 an der Berliner Schaubühne.
Sonntag, 19. November 2017, 20 Uhr, Berliner Sopiensäle. „Der Einlass hat begonnen!“ Kopfhörer werden verteilt, man könne ihn sich einfach überziehen, Lautstärke reguliere sich von selbst. Der große Saal ist zergliedert, MDF-Platten, knapp 3 Meter hoch, knapp 1 Meter breit, sind an Aluminiumrahmen im U-Profil geschraubt. Kabinen, Sperrungen, Unterteilungen bilden sich, locker im Saal verteilt, in unterschiedlichen Figurationen. Auf einigen Aluminiumprofilen sind Smartphones angebracht. Die etwa 50 Besucher (Zuschauer/Zuhörer) tragen ihre Kopfhörer und streifen durch den Raum, erkunden ihn.
… große Meister, große Werke, große Männer, große Preise, große Labels, große Wertschöpfung, großer Glanz, große Erzählungen, große Bedeutungen, große Geschichten, große Wichtigkeit …