Human Rights – Artikel 27

Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Vereinte Nationen, Generalversammlung 10. Dezember 1948 Resolution 217 A (III)

Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Tag der Deutschen Einheit 2006

… Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche beim Recht, frei ihre Meinung zu sagen oder zu schreiben, eine unnötige Schere im Kopf haben, dass gleichsam die weisse Fahne gehisst wird, bevor auch nur irgendetwas zu passieren droht. Wie anders ist denn die entscheidung um die Absetzung der Mozart-Oper in Berlin zu werten? Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Es gibt in Deutschland auch kein Verbot, sich verletzt zu fühlen. Man muss auch nicht in eine Oper gehen. Aber über die Freiheit der Kunst, über die Freiheit der Rede, der Presse, der Meinung, der Religion lässt sich nicht streiten. Hier kann und darf es keine Kompromisse geben.


Zur Rede der Bundeskanzlerin

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