Nachfolgend der Wortlaut der Pressemitteilung vom 10.04.2007 der Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg:
Der Pressesenat (7. Zivilsenat) des hanseatischen Oberlandesgerichts hat als zweite Instanz heute in vier einstweiligen Verfügungsverfahren zum so genannten ‚Contergan-Film‘ Urteile verkündet und diese mündlich – wie folgt – kurz begründet.
Firma Grünenthal GmbH
Der Senat hat in den Verfahren der Firma Grünenthal GmbH gegen die Zeitsprung Film u. TV Produktion GmbH bzw. den WDR (Aktenzeichen 7 U 141/06 und 7 U 143/06) die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg mit Ausnahme weniger Filmpassagen aufgehoben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die einstweilige Verfügung zu einer Zeit erging, als der Film noch nicht vorlag und dass einige der Szenen, die ursprünglich im Drehbuch vorhanden waren und verboten wurden, nicht oder verändert in den Film übernommen worden sind. Insofern hat sich die Firma Grünenthal GmbH im Ergebnis in größerem Umfang durchgesetzt, als dies nunmehr den Anschein hat.