Das Unbehagen der Geschichte(n), künstlerisch-investigativ er- und vermittelt

1950 beschrieb Hannah Arendt die Eindrücke ihres ersten Nachkriegsbesuches von Deutschland in ihrem Essay „Besuch in Deutschland. Die Nachwirkungen des Naziregimes“: Die Verwandlung von Tatsachen in Meinungen sei wohl der erschreckendste Aspekt einer deutschen Realitätsflucht, hier insbesondere die Haltung, „mit Tatsachen so umzugehen, als handle es sich um bloße Meinungen“. Eine Hinterlassenschaft des Naziregimes sei, so Arendt, „die Realität nicht mehr als Gesamtsumme harter, unausweichlicher Fakten wahrzunehmen, sondern als Konglomerat ständig wechselnder Ereignisse“.

Diese Verantwortungsflucht, dieses Empathievakuum, diese Erinnerungs- oder auch Moralleerstelle, kurz diese „Gleichgültigkeit“ und „Apathie“ (Hannah Arendt) mögen seither und zwar bis heute ursächlich für diejenigen Geschehnisse sein, die die Regisseurin, Schauspielerin und Politikwissenschaftlerin Christiane Mudra recherchiert, montiert und in einen szenischen Text überführt hat und dessen nüchtern-klarer Titel „Kein Kläger. NS-Juristen und ihre Nachkriegskarrieren“ unzweifelhaft die Stoßrichtung vorgibt.

Dabei verführt die Anhäufung der hier zusammengeführten Absurditäten dazu, von der wissenskonkurrenzierenden Gattung „schon gewusst?“ absorbiert zu werden: Schon gewusst, dass

  • die milden Urteilsverkündungen 1924 im Hitler-Ludendorf-Prozess gegen Hitler und weitere Angeklagte wie auch das Urteil 2018 gegen die fünf NSU-Angeklagten von Gesinnungsgenossen unter den BesucherInnen applaudierend honoriert wurden?
  • 1953 72 Prozent der BGH-Richter bereits in der NS-Justiz tätig waren, 1962 es dann 80 Prozent waren?
  • seit dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozess von 1958  die Tendenz existiert, die Täter, ob in Einsatzgruppen, NS-Euthanasie-Einrichtungen und Konzentrationslagern, nicht als Täter, sondern lediglich als „Gehilfen“ zu kategorisieren, mit der Folge, dass nur eine sehr begrenzte Zahl von Tätern verurteilt wurden.
  • in den Gerichtsprozessen über die NS-Taten insgesamt nur 150 lebenslängliche Freiheitsstrafen und 14 Todesurteile ausgesprochen wurden und die meisten Verurteilten Haftstrafen unter fünf Jahren erhielten?
  • kein einziger Richter oder Staatsanwalt nach 1945 von einem deutschen Gericht aufgrund seiner NS-Vergangenheit rechtskräftig verurteilt wurde?
  • verschiedene ranghohe Beamte, Staatsrechtler und akademische Juristen in Westdeutschland (wie Otto Palandt, Eduard Dreher, Wolfgang Fränkel, Walter Roemer, Franz Massfeller und Theodor Maunz) zur Zeit des Nationalsozialismus aktiv in ihren Funktionen zur Legitimierung des NS-Regimes beitrugen?
  • die Urteile im Auschwitz-Prozess rechnerisch auf die Formel „ein Toter = 10 Minuten Gefängnis“ (Oberstaatsanwältin Barbara Just-Dahlmann) kamen?
  • Adolf Eichmann in seinen letzten Worten an das Gericht 1962 darauf hinwies, dass er „kein verantwortlicher Führer“ gewesen sei, „lediglich Instrument der Führung“ und sich „daher nicht schuldig fühle“?
  • Theodor Maunz, der als Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München das NS-Regime juristisch legitimierte und den Führer als „oberstes Rechtsgebot“ deklarierte, später dann  für die CSU als bayrischer Kultusminister tätig war?
  • das EGOWiG (das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz), erlassen am 24.5.1968, das Strafmaß für NS-Straftaten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren milderte, da viele Tatbestände zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft wurden und damit als eine kalte Amnesie wirkte?
  • deportierte Überlebende in bayerischen Verfassungsschutzberichten erwähnt wurden?
  • Hans Filbinger 1978 seinen Rücktritt vom Amt des MP Baden-Württembergs mit den Worten erklärte, dass ihm „schweres Unrecht angetan [wurde]“? Filbinger war als Marinerichter zwischen 1943 und 1945 an vier Todesurteilen beteiligt.
  • Franz Josef Strauß als Bayerischer MP einforderte, dass „ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat“, ein Recht darauf habe, „von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen“?
  • der § 130 StGB, Abs. 3  erst seit 1984 die Leugnung oder Verharmlosung von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung“, wie etwa den Holocaust gesetzlich verbietet?
  • die Todesurteile gegen 120 im Jahr 1942 verhaftete Widerständige der „Roten Kapelle“ erst 2009 aufgehoben wurden?
  • 0,1% der Deutschen während der NS-Zeit im Widerstand aktiv waren?

Heribert Prantl kommentierte 2018 diese „Lage“ in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen: „Die alten Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall – in der Verwaltung, in der Justiz, in den Parlamenten. Die Nazi-Richter hatten das Hakenkreuz von der Robe gerissen und richteten weiter. Die Jura-Professoren hatten die braunen Sätze aus ihren Büchern radiert und lehrten weiter. Die Beamten hatten Adolf Hitler von der Wand gehängt und verwalteten weiter.“ Konrad Adenauer (der 2003 von ZDF-Zuschauern zu dem „besten Deutschen“ gewählt wurde), beschwichtigte, „es handele sich um Leute, die von früher was verstehen“.

Christiane Mudras These, dass eine stringente und zwar rechte Kontinuität und Plausibilität etwa der Einzeltäterthese vom Nationalsozialismus über den Hitler-Ludendorff-Prozess wegen Hochverrats 1924 in München über die Auschwitzprozesse ab 1963 und die bundesrepublikanische Justiz, über den Nationalsozialistischen Untergrund, das Attentat am Münchner Olympia-Einkaufszentrum 2016  und dem NSU-Prozess in München zwischen 2013 und 2018  bis zur vorerst letzten Etappe*, dem Mord am Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke behauptet werden könne, ist damit kaum noch zu entkräften – und vielleicht ist das auch die Programmatik der Inszenierung: Es ist kein Widerspruch möglich. Oder mit Arendt formuliert: „Harte, unausweichliche Fakten“ sind Tatsachen, keine Meinungen, die „nihilistisch zu relativieren“ wären. Mudras „Kein Kläger“ ist aktuell von der Nachtkritik in die „Top 10 des Theaters“ aufgenommen.

Die Route durch den Münchener Stadtraum, vom Parkhaus in der Nähe des Olympia-Einkaufszentrum, wo David Sonolby am 22.7.2016 neun Menschen mit Migrationshintergrund ermordete, vorbei an dem städtischen Mahnmal, das mit seiner Einschrift einen „Amoklauf“ deklariert, dann zum Gerichtsgebäude, in dem zwischen 2013 und 2018 das Gerichtsverfahren gegen fünf Personen stattfand, die angeklagt waren, an den zehn Morden und 43 Mordversuchen des rechtsextremen NSU beteiligt gewesen zu sein und der wie 1924 mit unerwartet milden Haftstrafen endete, zum Löwenbräukeller, einem Veranstaltungsort von Holocaustleugnern 1990, hin zum Justizpalast, in dem Hans und Sophie Scholl und weitere Mitglieder der „Weißen Rose“ wie Christoph Probst, Willi Graf und Alexander Schmorell 1943 zum Tode verurteilt wurden, zum Zentralinstitut für Kunstgeschichte, dem ehemaligen NSDAP-Verwaltungsgebäude in der Katharina-von-Bora-Straße, wo zum Schicksal Philipp Auerbachs informiert wurde, der ab 1946 als Staatskommissar für die Wiedergutmachung ehemaliger Verfolgter des NS-Regimes zuständig war und 1951 in einem antisemitisch ausgerichteten Prozess wegen Veruntreuung und Betrug für schuldig erklärt, 1954 dann rehabilitiert wurde, hin zum Königsplatz, der nach der Machtübernahme der NSDAP ab 1934 zum „Königlichen Platz“ und damit München zur „Hauptstadt der Bewegung“ umgestaltet wurde und auf dem 1933 einer der deutschlandweiten Bücherverbrennungen stattfand. Die Route endete am NS-Dokumentationszentrum, das seit 2015 zu der Geschichte des NS-Regimes im Allgemeinen und der Rolle Münchens im Besonderen informiert.

Mit den Mitteln der Kontextkunst und Institutionskritik (und zwar der Kritik an der Institution bundesrepublikanischer Rechtsstaat/lichkeit, konkret der Judikative) greift Mudra im städtischen Raum auf das Repertoire der Musik, der bildenden und darstellenden Kunst zurück. Die fünf in neutralem, zeitlosen, besser überzeitlichen, farblosen Weiss eingekleideten SchauspielerInnen (Ursula Berlinghof, Sebastian Gerasch, Melda Hazirci, Stefan Lehnen und Murali Perumal) und die Sängerin Corinna Ruba erzählen, klagen an, kommentieren, konfrontieren, singen, wüten, streiten, mahnen, klagen. Immer wieder heißt es: „Es muss doch auch mal Schluss sein. Wir wussten doch von nichts.“, immer wieder wechseln die fünf SchauspielerInnen die Rollen, es fallen Täter und Opfer, Angeklagter und Anklagender in eins. Immer wieder kommentieren die fünf SchauspielerInnen die Sachlage im Format eines antiken Chors und stimmen ein zu einem choralen „Tradition!“ – und bilden damit das erzählte Narrativ der schlüssigen Kontinuität, der Vergangenheit, die immer wieder in die Zukunft gereicht wird.

Mudra und ihr Team lassen die Besucherinnen an Originalschauplätzen aufhalten, staunen, nachdenken, erinnern, vergleichen, irritieren, sich schämen, wundern, parallel über eine eigens entwickelte, downloadbare App „Kein Täter“ Wissensfragen, aber auch Gewissensfragen beantworten wie: War deine Familie in das NS-Regime verwickelt und wenn ja, wie? Hältst du die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch deutsche Gerichte für erfolgreich? Interviews mit ZeitzeugInnen des NS-Regimes wie mit Gerhard Wiese, Staatsanwalt im ersten Auschwitzprozess 1963, Walter Sylten, Sohn des ermordeten Pfarrers Walter Sylten, und mit Saskia von Brockdorff, Tochter der Widerstandskämpferin Erika von Brockdorff, werden auf den Zwischenwegen wie in der U-Bahn oder im Alten Botanischen Garten auf Tablets oder Smartphones als Zusatzinformation dazu gespielt (Das Material ist online über eine Webseite, über YouTube und Twitter archiviert und zugänglich.)

Drei Stunden Textfülle und Textverdichtung, an exemplarischen und tatsächlichen Schauplätzen, mit konkreten Biografien, Urteilen, Staatskarrieren und Einzelschicksalen, drei Stunden, die zeigen, was politisch relevante Kunst sein kann: eine Mischung aus sozial- und politikwissenschaftlicher Recherche, Dokumentation, Oral History, Forensik, Archiv, Bildung, Storytelling, Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) – in situ und genius loci, gemeinschaftbildend und gemeinschaftswundernd. Diese Form des Umgangs ist von Mudra im Plural als „investigative Theater“ gelabelt, das damit auch schon in die Ausdifferenzierung geht und sich vom sog. Recherchetheater  (turbo pascal, neue dringlichkeit), von der Bürgerbühne (Dresden) oder vom Theater der „Experten des Alltags“ (Rimini Protokoll) abgrenzt, dabei ihre eigene Technik im Namen trägt: das untersuchende, nachforschende und aufdeckende, damit unbequeme und aufklärende Aufspüren (lat. investigare), bisher mit dem Journalismus in Verbindung gebracht. 

Dabei wird auch offenkundig, welche Techniken zur früh nach dem Ende des NS-Regimes startende und bis heute andauernde Schlussstrichdebatte bzw. -forderung eingesetzt werden, die sich aktuell darin zeigen, wenn Björn Höcke 2017 von einem „Denkmal der Schande“ oder einer „lähmenden“ und „dämlichen Bewältigungspolitk“ spricht oder wenn Alexander Gauland die NS-Zeit als „Vogelschiss“ in der tausendjährigen deutschen Geschichte bezeichnet: Für den „Schlussstrich“ wird simplifiziert, passiviert, positiviert, übertrieben, schuldumgekehrt, gezweifelt, absurdisiert, normalisiert.

Der Spaziergang durch die Zeiten, Stimmen und Institutionen endet am NS-Dokumentationszentrum, wo sich Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit (Corinna Ruba) mit einer Hebebühne in die Lüfte gehoben und mit starken Scheinwerfern angestrahlt, die sie blind haltende Augenbinde von den Augen reisst und mit einer Arie in Zwölftontechnik donnernd fordert, doch den NS-Verbrechen ins Auge zu blicken („Diese Schuld zerbricht alle Rechtsordnungen“): „doch ich Justitia so oft missbraucht durchtherapiert völlig geschlaucht lass mich nicht brechen lass es mir nicht nehmen ich benenne die taten als das, was sie sind weder voreingenommen bin ich noch blind ich glaub an die Freiheit heb notfalls das Schwert die Menschenwürde ist es mir wert.“ Danach ermattet sie, fällt in sich zusammen, und die letzten szenischen Worte, ein Zitat von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, ertönen: „und die Luft würde gereinigt werden, wenn endlich mal ein menschliches Wort fiele.“

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