Ausstellen ‚Nee komm‘

Mit der Austellung „Nee komm“ zeigen wir im Zshg. der Beantragung eines Basiskontos, wie es allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland gesetzlich zusteht,

vom 30.12.2024 bis 01.03.2025,

als Premiere die komplexe Arbeit der deutsche apparat#no.53117 von erwin GeheimRat.

Eigentlich sind alle in Deutschland tätigen Banken verpflichtet, sogenannte Jedermann-Konten anzubieten. Auf vielen Banken-Webseiten finden sich die entsprechenden Angebote allerdings gut versteckt, wenn überhaupt. Ein Basiskonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und als Kunde oder Kundin ist man befreit von den Tücken eines Überziehungskredits. Eine verlockende Gelegenheit, das Versprechen im Rahmen dieser Konzeptkunst-Arbeit genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Komplexität erhöhte sich in geeigneter Weise, da in die Ausgangslage auch eine Auskunftssperre nach § 51 BMG eingewoben ist. Eine solche darf nur bei Gefahren für Grundrechte eingetragen werden.

Die mit der sozialwissenschaftlichen Methode der teilnehmenden Beobachtung durchgeführte Konzeptkunst-Arbeit hat eine aktuell politische Relevanz. Gleich zwei Spitzenkandidaten von am Bundestagswahlkampf 2025 beteiligter Parteien sowie zwei Personen in aktuellen Regierungsspitzenämtern sind im Rahmen der Nicht-Wahrnehmung von Aufsichtspflichten gegenüber Mitarbeitenden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie aus der Leitungsebene des Bundesministeriums für Finanzen in die Arbeit involviert:

  1. der ehemalige Bundesfinanzminister und aktuelle Bundeskanzler sowie Spitzenkandidat der SPD, Olaf Scholz,
  2. der ehemalige Bundesfinanzminister und Spitzenkandidat der FDP, Christian Lindner,
  3. der vormalige Staatssekretär im BMF und aktuelle Bundesfinanzminister, Dr. Jörg Kukies.

Nach Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos durch die Bank ersuchte der Antragsteller die Einleitung eines Verwaltunsgverfahrens bei der Aufsicht führenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in Bonn.

Es folgt der BaFin-Bescheid…

Ist das so?

Nach Durchlaufen des BaFin-Verwaltungsverfahrens folgten:

  1. Aufsichtsbeschwerde vom Donnerstag, 24.06.2021 bei der BaFin-Behördenleitung gegen mehrere BaFin-Mitarbeiter.
  2. Fachaufsichtsbeschwerde vom Montag, 02.08.2021 beim Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen, Dr. Jörg Kukies .
  3. Fachaufsichtsbeschwerde vom Donnerstag, 26.08.2021 beim Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz.
  4. Fachaufsichtsbeschwerde vom Montag, 18.04.2022 beim Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner.

wegen

  • grundrechtsverletzender und verfassungswidriger Rechtsanwendung.
  • Besorgnis der Verletzung des Beamt:inneneides.
  • Verletzung der Charta der Grundrechte und Freiheiten der EU.

Weitere Details nach Vereinbarung...

Zur Kommunikation zeitgenössischer Kunst | For communication of Contemporary Art