Wehe, wer die Hymne wässert !

Italienischer Staatsanwalt beschlagnahmt gleich 2mal das selbe Kunstwerk

GRUNDSÄTZLICHES
Auch die italienische Verfassung [hier in deutscher Übersetzung]
gewährleistet die Kunstfreiheit durch …
Artikel 33: Kunst und Wissenschaft sind frei und können frei gelehrt werden.
Gleichermaßen verbindet die Verfassung durch …
Artikel 2: Die Republik anerkennt und gewährleistet die unverletzlichen Rechte des Menschen sowohl als Einzelperson, als auch innerhalb der gesellschaftlichen Gruppen, in denen sich seine Persönlichkeit entfaltet.
… auch mit den Menschenrechten und damit mit den darin erweiterten Garantien für die Kunst.

FALLSTUDIE
Aber der Reihe nach. Das italienische Künstlerduo goldiechiari, bestehend aus Sara Goldschmied [1975] und Eleonora Chiari [1971] wurde im Rahmen der Gruppenausstellung Group Therapy vom Bozener Museion und seiner Kuratorin Letizia Ragaglia zur Präsentation ihrer Arbeit ‚Confine immaginato‘ eingeladen. Bestandteil der Installation ist ein Zusammenschnitt unterschiedlicher Audiospuren, was zunächst einmal noch nichts Besonderes ist.
Hier aber handelt es sich nach Auskunft der Künstlerinnen um Spülgeräusche von etwa 16 unterschiedlichen Toiletten sowie um die Klänge, die Autorennsport-Fans spätestens seit Michael Schumachers zahlreichen Siegen für das italienische Ferrari-Team vertraut sind. Die Melodie des Inno di Mameli, auch Fratelli d’Italia [zu deutsch: Brüder Italiens] genannten Liedes, welches 1847 der Feder des damals 20-jährigen Freiheitskämpfers Goffredo Mameli entsprang, wenig später von Michele Novaro vertont wurde und fortan als Kampflied der Freiheitskämpfer gegen das österreichische Kaisertum diente, wurde von den Künstlerinnen elektronisch erzeugt den Wassergeräuschen beigemischt.

install_concept

Nicht leicht zu identifizieren, so Direktor Dr. Andreas Hapkemeyer, aber Allesandro Urzi, Journalist, Politiker der AN [allianza nationale] und Mitglied des Südtiroler Landtages fiel es nicht nur auf, er sah die Hymne verunglimpft.
Die nachfolgende Anzeige löste eine Besichtigung des Staatsanwaltes [Name nicht bekannt] aus und so standen umgehend Beamte [Namen nicht bekannt] mit einem Dekret vor der Tür des Bozener Museion und ließen sich eine DVD mit dem 1:30min langen Audio-File aushändigen.
Sowohl das ausstellende Museion als auch die Künstlerinnen wurden der Schmähung bezichtigt.
Nur der Richter [Name nicht bekannt] sah es anders und begründete dies u.a. damit, dass es nicht Absicht der Künstlerinnen gewesen sei, die Hymne zu verunglimpfen. Also wurde die DVD wieder ausgehändigt und in die Gruppenausstellung zurückgeführt. Eine Woche nach diesem Urteil standen erneut Beamte [Namen nicht bekannt] mit einem Dekret vor der Tür des Museion und beschlagnahmten wiederum die DVD. Diesmal stand nicht mehr die Hymne, sondern das italienische Volk im Zentrum des Schmähungsvorwurfes, angeklagt jetzt nur die Künstlerinnen, nicht mehr das Bozener Museion.

FRAGEN
Eine interessante Konstellation, die zu vielen Fragen anregt:
1. Inwiefern stehen die Menschenrechte und die Verfassung in einer hierarchischen Position zu nachgeordneten Gesetzen?
2. Inwieweit sind Richter und Staatsanwälte geeignet und legitimiert, Beurteilungen von Kunstwerken vorzunehmen?
3. Inwieweit sind Handlungen Staatsbediensteter auch an die Wahrung von Verfassungs- und Menschenrechten gebunden?
4. Wie weit sind staatliche Entscheidungsstellen ausgebildet in Fragen der Beurteilung komplexer Zusammenhänge? [siehe hierzu auch Emission Online Dissent Clearing – EODC]
5. Inwieweit dürfen sich staatliche Stellen in künstlerische Rechte einschränkende Handlungen verweben?
6. Ist es möglich, dass künstlerische Arbeiten problematische Gesetzeskonstruktionen offenbaren?
7. Inwieweit muss künstlerische Praxis als Grenzanalyse ungebunden und frei sein?

goldie_pic  chiari_pic

Kann es tatsächlich um die geäusserten Vorwürfe von Alessandro Urzi oder dem Staatsanwalt gehen und was eigentlich sind Schmähungen oder Verunglimpfungen? Plakativ formuliert, könnte man sagen: Wenn man etwas in den Dreck zieht. Wird die Hymne in den Dreck gezogen? Wird das italienische Volk mittels der Hymne in den Dreck gezogen?
Nun, rund um den Globus ist wohl bekannt, worin die Funktion eines Badezimmers und im besonderen die der Wasserspülung einer Toilette besteht. Auch wenn man sicher im Zshg. des Werkes von Goldiechiari nicht unnötig die ‚Toilette‘ in den Vordergrund denken muss, so dienen die Wasserspülvorgänge, dessen Geräusche hier u.a. Gegenstand der Wahrnehmung werden, im Zusammenhang menschlicher Ausscheidungsvorgänge der abschließenden Reinigung; hier gleich in 16-facher Ausführung. Zeigt sich also an der Beurteilung durch den Rezipienten eher dessen eigene Gedanken-welt?
Immerhin sei für diesen Fall entlastend für den Rezipienten ins Feld geführt, dass im Rahmen der Installation von Goldiechiari dieser selbst den Reinigungsvorgang erst in Gang setzt.

DATEN, FAKTEN
Künstlerinnen: Goldiechiari http://www.goldiechiari.com
Titel der Arbeit: Confine immaginato [zu deutsch: Imaginäre Grenze, in english: Imagined border]
Ausstellung: Group Therapy vom 15.09.2006 – 07.01.2007
Ausstellungsort: Museion in Bozen http://www.museion.it
Museumsdirektor: Andreas Hapkemeyer
Kuratorin: Letizia Ragaglia
Inno di Mameli: http://de.wikipedia.org/wiki/Inno_di_Mameli
Anzeige durch: Allesandro Urzi [Journalist, Politiker]
1. Beschlagnahmung: 19.10.2006 [nach Künstlerangaben]
1. Gerichtsbeschluss: 06.11.2006 [nach Künstlerangaben]
2. Beschlagnahmung: 16.11.2006 [nach Künstlerangaben]

Schreibe einen Kommentar