{"id":5,"date":"2006-10-16T22:29:27","date_gmt":"2006-10-16T20:29:27","guid":{"rendered":"http:\/\/artlab.eyes2k.net\/?page_id=5"},"modified":"2014-02-06T19:44:43","modified_gmt":"2014-02-06T18:44:43","slug":"basics","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/artlabor.eyes2k.net\/?page_id=5","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\nartLABOR e.V. ist eine Plattform f\u00fcr zeitgen\u00f6ssische Kunstformen und verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Anliegen des Vereins ist die Sprengung des sog. White Cube, der in seiner Wirkung Kunst aus Gesellschaft, Politik, \u00d6ffentlichkeit, Medien etc. isoliert sowie Kunst ihrer produktiven Kraft und ihres gesellschaftlichen Stellenwertes beraubt. <\/p>\n<p>Der Verein richtet sich vehement gegen eine zu beobachtende Setzung von Kunst als Ornament. Wie eine lautlose Vereinbarung werden Erscheinungen, die durch eine Inhalts-, Wert- und Sinnrelativit\u00e4t oder gar Inhalts-, Wert- und Sinnlosigkeit bestimmt sind, als Kategorie Ornament bestimmt. Ornament ist immer ein dem Eigentlichen, dem sog. Kern Appliziertes.<br \/>\nKunst wird in unserer Gesellschaft als appliziertes Ph\u00e4nomen praktiziert. Dass (minimale) staatliche Gelder Kunst und Kultur knapp am Leben erhalten, dass Sponsoringma\u00dfnahmen sich in Relation nicht zur Kunst, sondern zum Gro\u00dfmut des Sponsoren stellen, dass Kunst an bestimmten Orten, zu einer bestimmten Zeit, unter bestimmten Regeln und Verhaltensweisen auftritt, sind Indizien genug, dass Kunst nicht in das System integriert ist und nicht als Wert betrachtet wird.<\/p>\n<p>Gefordert sind demnach Produktions-, Pr\u00e4sentations-, Rezeptions- und Kommunikationsstrukturen, die Kunst in ihren Kontexten betrachten und wirken lassen und die der Kunst einen gesellschaftlich relevanten Stellenwert nicht nur erm\u00f6glichen, sondern geradezu zugestehen. Kunst wird in diesem Zusammenhang nicht in ihrer &#8222;Verselbst\u00e4ndigung der Gesellschaft gegen\u00fcber&#8220; (Adorno), sondern in ihrer &#8222;Verselbst\u00e4ndigung in der Gesellschaft&#8220; (Luhmann) definiert und praktiziert.<\/p>\n<p>Dazu f\u00fchrt der Verein artLABOR unterschiedlichste Fachkr\u00e4fte wie Kunstwissenschaftler, Kunsthistoriker, Kulturwissenschaftler, Architekten, Germanisten, Philosophen, K\u00fcnstler, Designer, Grafiker, Multimedia-Spezialisten, PR-Strategen u.a. zusammen, die als network die Basis f\u00fcr die Kommunikation zeitgen\u00f6ssischer Kunst bilden und Kunst in ihre (Lebens\/Arbeits-) Strukturen integrieren.<br \/>\nKunst soll dar\u00fcber als gesellschaftsrelevanter Faktor gest\u00e4rkt und mit gestaltender Macht ausgestattet werden.<\/p>\n<p>artLABOR e.V. findet als experimentelles Feld an verschiedenen Orten der \u00d6ffentlichkeit sein T\u00e4tigkeitsfeld. Neben einem permanenten Raum wird der Verein an verschiedensten Aufenthaltsorten innerhalb der Gesellschaft und der \u00d6ffentlichkeit aktiv sein, um der praktizierten Isolierung von Kunst in und durch Museen und Galerien entgegenzuwirken. <\/p>\n<p>Dieses Ziel soll durch eine Reihe verschiedenster Ma\u00dfnahmen erwirkt werden. Die folgende Aufz\u00e4hlung ist nur beispielhaft und steht in Bezug zu den jeweiligen aktuellen Entwicklungen, Bed\u00fcrfnissen, Diskussionen und Problemstellungen der Gesellschaft:<br \/>\n* Aufkl\u00e4rungskampagnen zur Bedeutung von Kunst \u00fcber Flugbl\u00e4tteraktionen, Presseberichte und Interviews<br \/>\n* Publizierung von Kunst auf Postkarten und Plakaten<br \/>\n* Anzeigenkampagnen in Printmedien zur Bedeutung von Kunst<br \/>\n* Produktion von Multiples i.S. von einheitlicher Multiplikation von Kunst(-tr\u00e4gern), &#8211; (nicht i.S. von Kunst zu geringen Preisen) -, die \u00fcber Verteilungs- und Verschickungsaktionen kostenlos und breit in die \u00d6ffentlichkeit gebracht werden<br \/>\n* Umfrageaktionen zur Bedeutung von Kunst in der \u00d6ffentlichkeit<br \/>\nDie Umfrageaktionen dienen zum einen als Anstoss zur Bewu\u00dftwerdung \u00fcber den gesellschaftlichen Stellenwert von Kunst, zum anderen sollen und m\u00fcssen die Ergebnisse der Auswertung in die Arbeit des Vereins r\u00fcckgekoppelt werden. Die Informationen werden im Rahmen der Mitgliederzusammenk\u00fcnfte publiziert, zur Diskussion gestellt und als Anregungen f\u00fcr weitere Aktionen verwendet.<br \/>\n* Pr\u00e4sentation von Kunst in sog. kunstfreien Zonen wie im \u00f6ffentlichen Raum, in Hotels, im Internet, in Printmedien mit der daraus folgenden Erweiterung des Kunstraumes<br \/>\n* Kunstprojekte im Internet<br \/>\nDas Internet wurde in naher Vergangenheit verst\u00e4rkt durch Aktionen des e-commerce okkupiert und strukturiert. Zu Bedenken sei gegeben, dass sich das Internet urspr\u00fcnglich als eine nichtkommerzielle und demokratische Plattform herausgebildet hat, zu der jeder, unabh\u00e4ngig von Alter, Geschlecht, Religion und Einkommen Eintritt erh\u00e4lt. Dieser Raum, der sich zunehmend zu einem kraftvollen und gesellschaftspr\u00e4genden Faktor entwickelt, in dem sich die Gesellschaft aufh\u00e4lt, in dem sie kommuniziert, konsumiert und die von diesem Raum r\u00fcckwirkend gepr\u00e4gt wird, darf seiner eigentlichen Intention nicht g\u00e4nzlich entzogen werden und muss k\u00fcnstlerisches Potential zulassen. Das Internet soll und muss sich verst\u00e4rkt als Tr\u00e4germedium und Aufenthaltsort k\u00fcnstlerischer Aktivit\u00e4ten, z.B. in Form von Netzkunst, herausbilden und von k\u00fcnstlerischen Aktionen besetzt und kreativ mitgestaltet werden. Die Mitglieder des Vereins, die z.T. im Multi-Media-Bereich t\u00e4tig sind, stellen auf eigenen websites verschiedenen K\u00fcnstlern Platz zur Verf\u00fcgung. Zudem werden schon existente k\u00fcnstlerische Projekte im Netz \u00fcber das know how der Vereinsmitglieder unterst\u00fctzt und gest\u00e4rkt.<br \/>\n* k\u00fcnstlerisch-theoretische Experimente, Lesungen, Symposien, Podiumsdiskussionen, Einzelausstellungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;artLABOR&#8220; nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister.<br \/>\n(2) Sitz des Vereins ist Berlin. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Voraussetzung ist weiter lediglich eine an den Vereinsvorstand gerichtete Anmeldung zur Aufnahme. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>\n(2) Die Mitgliedschaft wird beendet<br \/>\na) durch den Tod,<br \/>\nb) durch Austritt, der nur schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden kann,<br \/>\nc) durch f\u00f6rmliche Ausschlie\u00dfung, die nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erkl\u00e4rt werden kann,<br \/>\nd) durch Ausschlie\u00dfung mangels Interesses und\/oder anderen Gr\u00fcnden, die durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden kann.<br \/>\n(3) Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bzgl. des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Vereinsmittel<\/strong><br \/>\n(1) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind:<br \/>\n1. die Mitgliederversammlung;<br \/>\n2. der Vorstand, bestehend aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden; der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliederversammlung ist allj\u00e4hrlich m\u00f6glichst im zweiten Quartal abzuhalten und findet pers\u00f6nlich oder via e-mail Konferenz statt. Sie beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber<br \/>\na) die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,<br \/>\nb) die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nc) die Ausschlie\u00dfung eines Mitglieds,<br \/>\nd) die Aufl\u00f6sung des Vereins und die Verwendung seines Verm\u00f6gens.<br \/>\n(2) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung seiner Mitglieder (per Post oder e-mail) unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung an deren letzte bekannte Anschrift oder Erreichbarkeit mu\u00df mindestens 12 Tage vor der Versammlung den Mitgliedern zugesandt sein. Der Vorstand schl\u00e4gt die Tagesordnung vor, die durch Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung erg\u00e4nzt oder ge\u00e4ndert werden kann.<br \/>\n(3) In der Mitgliederversammlung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand; Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung ge\u00e4ndert wird und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder. Beschl\u00fcsse werden durch die Unterschrift des 1. Vorsitzenden beurkundet.<br \/>\n(4) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungs\u00e4nderungen, die in \u00a7 1 genannten gemeinn\u00fctzigen Zwecke betreffen, bed\u00fcrfen der Einwilligung des Finanzamtes.<br \/>\n(5) \u00dcber die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll mu\u00df den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zug\u00e4nglich sein. Einwendungen k\u00f6nnen nur innerhalb eines Monats, nachdem das Protokoll zug\u00e4nglich gemacht worden ist, erhoben werden.<br \/>\n(6) Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mind. 20% der Mitglieder dies schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand diesem Verlangen nicht nach, k\u00f6nnen die Mitglieder die au\u00dferordentliche Versammlung selbst einberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Vorstand des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins berufen werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes w\u00e4hrend der Amtsdauer hat der Vorstand das Recht, sich zu erg\u00e4nzen.<br \/>\n(2) Der Vorstand f\u00fchrt und verteilt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach eigenem Ermessen. Der Vorstand leitet die Angelegenheiten des Vereins nach Ma\u00dfgaben der Satzung. Der gesetzliche Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt allein.<br \/>\n(3) Der Vorstand entscheidet durch Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens zweimal j\u00e4hrlich zusammentritt. Bzgl. der Formerfordernisse und Protokollierung gilt \u00a7 6 entsprechend. Bei Eilbed\u00fcrftigkeit k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auch via e-mail oder Fax oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.<br \/>\n(4) Der Vorstand hat das Recht, bei Bed\u00fcrftigkeit einzelner Mitglieder deren Mitgliedsbeitr\u00e4ge ganz oder teilweise zu erlassen, zu stunden oder Ratenzahlung zu vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Wenn die Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Mehrheit die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlossen hat, erfolgt die Auseinandersetzung nach den Regeln des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<br \/>\n(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke ist das Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgef\u00fchrt werden. Vorgesehen ist, das Vereinsverm\u00f6gen an den Kunstverein in Hamburg weiterzuleiten. N\u00e4heres beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, deren Beschl\u00fcsse diesbez\u00fcglich einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder bed\u00fcrfen.<\/p>\n<p>[Eingetragen beim Vereinsregister Berlin unter der Nummer VR 32145 B]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Zweck des Vereins artLABOR e.V. ist eine Plattform f\u00fcr zeitgen\u00f6ssische Kunstformen und verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Anliegen des Vereins ist die Sprengung des sog. 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