human rights - artikel 27
Mittwoch, 18. Oktober 2006artikel 27 1. Jeder hat das recht, am kulturellen leben der gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den kuensten zu erfreuen und am wissenschaftlichen fortschritt und dessen errungenschaften teilzuhaben. 2. Jeder hat das recht auf schutz der geistigen und materiellen interessen, die ihm als urheber von werken der wissenschaft, literatur oder ...

